Verweisberatung - Information

Die Tafel Singen hat seit März 2023 ein neues Angebot für die Tafelkund*innen

Unsere Tafel-Wegweiserinnen bieten mit der Verweisberatung eine Anlaufstelle für Informationen rund um das Thema wenig Geld und andere soziale Fragen

Jana Rauppach und Irem Jablonski vor dem Beratungsmobil der Tafel Singen                                                         „Wenn die Tafel aufmacht, sind wir zur Stelle“

Wir helfen dabei, dass sich Fragen und Probleme leichter lösen lassen. Verweisberatung ist eine einfache Hilfe für Menschen, die Probleme damit haben, die passende Beratungsstelle für ihre schwierige Lebenssituation zu finden. Sie klärt den Beratungsbedarf so weit, dass an die passende Beratungsstelle weitervermittelt werden kann.

"Die Beziehungsarbeit ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Hilfe und Unterstützung ankommen. Ohne Vertrauen geht wenig!“

Bei diesen und ähnlichen Fragen können wir weiter helfen

Ich verstehe nicht was in diesem Schreiben steht.   -   Ich bin alleinerziehend. Kann ich für mein Kind einen Unterhaltsvorschuss bekommen?     -    Ich brauche eine warme Jacke für mein Kind, habe aber kein Geld.   -    Ich habe vor zwei Monaten einen Antrag gestellt, danach aber nichts mehr vom Amt gehört.   -    Wer kann mir sagen ob der Bescheid vom Jobcenter richtig ist?   -    Meine Waschmaschine ist kaputt. Ich brauche dringend Ersatz, habe aber kein Geld dafür.

Unser Angebot:         Wir unterstützen Ratsuchende mit Informationen zu sozialen Fragen Wir vermitteln Ratsuchende an die passenden Einrichtungen und Beratungsstellen von: Wohlfahrtsverbänden   I    Kommunen  I   Landkreis Konstanz

Unsere besonderen Angebote:       Wir schenken den Kindern von Kunden der Tafel einen Gutschein über 20 Euro zum Geburtstag! Bei uns gibt es fast immer eine Tasse Tee oder ein Glas Wasser, gratis

Unser ganz besonders Angebot:     Wir verleihen das Beratungsmobil an andere soziale Träger und Initiativen für Aktionen im Landkreis Konstanz

Unsere Kontaktdaten:[nbsp]        Tafel Singen, Heinrich-Weber-Platz 2, 78224 Singen,   Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr             Telefon: 07731 183310    I    Mail: info@tafel-singen.de

 

 

Der Tafelladen und die Südstadtafel

Unser Tafelladen liegt im Zentrum von Singen. Der Tafelladen bietet mehr als nur gute und günstige Lebensmittel. Unser Tafelladen ist ein "Ort der Begegnung". Im Tafelladen gibt es Informationen, gegenseitigen Austausch und er ist zugleich für viele Menschen ein wichtiger Treffpunkt.

Wir wissen, dass Menschen mit wenig Geld zuerst mal den Alltag bewältigen müssen. Und da steht das Essen an die erste Stelle.
Aber, für uns gilt auch gleichzeitig der Satz, "Alles wirkliche Leben ist Begegnung" Martin Buber

Die Öffnungszeiten des Tafel-Ladens sind:

Montags von 13.30 bis 16 Uhr,   Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr

Neue Kundenkarten können jeden Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr beantragt und ausgestellt werden.

Bitte bringen sie die erforderlichen Personalunterlagen und einen Nachweis ihres Verdienstes, bzw. der Sozialleistungen gleich mit. Dann geht alles schneller und einfacher, Danke!

Die Öffnungszeiten der Südstadttafel

Ausgabestelle im Saal der Markuskirche, Rielasinger Straße 83, Singen

Mittwochs und Freitags immer von 9.30 bis 11.30 Uhr

Die Kundenkarten für die Südstadttafel werden ebenfalls in der Tafel am Heinrich-Weber-Platz ausgestellt, siehe oben.

 

Wer kann im Tafel-Laden einkaufen?

Wir haben die Einkommensgrenzen zum Einkauf in den Tafelläden im Landkreis Konstanz 2023 aktualisiert. Wir haben uns bei der Neufestlegung an vor allen folgenden Sachlagen orientiert:

1. Die Regelbedarfe nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz sind für eine ausreichende Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu niedrig.

2. Die Inflation, insbesondere bei Lebensmitteln, hat bei vielen Haushalten dazu geführt, dass am Monatsende nur noch wenig oder sogar kein Geld zum Kauf von Lebensmitteln vorhanden ist.

3. Die ständig steigenden Mietkosten führen dazu, dass Rentner und Geringverdiener trotz steigender Renten und Löhne oft weniger Geld für die reinen Lebenshaltungskosten zur Verfügung haben.

Ab dem 01. August 2023 gelten folgende Regeln und Obergrenzen:

Jeder Bezieher von

  • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Sozialhilfe
  • Sozialpass einer Stadt mit Tafel im Landkreis Konstanz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • BAföG

erhält eine Kundenkarte nach Vorlage von amtlichen Unterlagen eine Kundenkarte.

Für jeden Haushalt wird nur eine Kundenkarte ausgestellt, unabhängig von der Personenzahl im Haushalt.

Die Kundenkarten haben in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr.

Die Kundenkarten berechtigen immer nur für den Einkauf in der Tafel im Landkreis Konstanz, die die Kundenkarte ausgestellt hat. Bei einem Umzug in eine andere Stadt (Region) muss die bisherige Kundenkarte abgegeben werden und eine neue beantragt werden.

Eine Kundenkarte erhalten aber auch Haushalte mit geringem Einkommen

Haushalte deren gesamtes Nettoeinkommen nicht über folgenden Grenzen liegt können ebenfalls in unseren Tafelläden einkaufen.

Die Berechnung erfolgt ohne die Anrechnung von Kindergeld!

Familienmitglieder im Haushalt Nettoeinkommensgrenze
1 1.400,- Euro
2 1.700,- Euro
3 2000,- Euro
4 2.200,- Euro
5 2.400,- Euro
6 2.600,- Euro