Der Tafelladen und die Südstadtafel

Unser Tafelladen liegt im Zentrum von Singen. Der Tafelladen bietet mehr als nur gute und günstige Lebensmittel. Unser Tafelladen ist ein "Ort der Begegnung". Im Tafelladen gibt es Informationen, gegenseitigen Austausch und er ist zugleich für viele Menschen ein wichtiger Treffpunkt.

 

Die Öffnungszeiten des Tafel-Ladens sind:

Montags von 13.30 bis 16 Uhr,   Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr

Neue Kundenkarten können jeden Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr beantragt und ausgestellt werden.

Bitte bringen sie die erforderlichen Personalunterlagen und einen Nachweis ihres Verdienstes, bzw. der Sozialleistungen gleich mit. Dann geht alles schneller und einfacher, Danke!

Die Öffnungszeiten der Südstadttafel

Ausgabestelle im Saal der Markuskirche, Rielasinger Straße 83, Singen

Mittwochs und Freitags immer von 9.30 bis 11.30 Uhr

Die Kundenkarten für die Südstadttafel werden ebenfalls in der Tafel am Heinrich-Weber-Platz ausgestellt, siehe oben.

 

Wer kann im Tafel-Laden einkaufen?

Wir haben die Einkommensgrenzen zum Einkauf in den Tafelläden im Landkreis Konstanz 2023 aktualisiert. Wir haben uns bei der Neufestlegung an vor allen folgenden Sachlagen orientiert:

1. Die Regelbedarfe nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz sind für eine ausreichende Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu niedrig.

2. Die Inflation, insbesondere bei Lebensmitteln, hat bei vielen Haushalten dazu geführt, dass am Monatsende nur noch wenig oder sogar kein Geld zum Kauf von Lebensmitteln vorhanden ist.

3. Die ständig steigenden Mietkosten führen dazu, dass Rentner und Geringverdiener trotz steigender Renten und Löhne oft weniger Geld für die reinen Lebenshaltungskosten zur Verfügung haben.

Ab dem 01. August 2023 gelten folgende Regeln und Obergrenzen:

Jeder Bezieher von

  • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Sozialhilfe
  • Sozialpass einer Stadt mit Tafel im Landkreis Konstanz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • BAföG

erhält eine Kundenkarte nach Vorlage von amtlichen Unterlagen eine Kundenkarte.

Für jeden Haushalt wird nur eine Kundenkarte ausgestellt, unabhängig von der Personenzahl im Haushalt.

Die Kundenkarten haben in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr.

Die Kundenkarten berechtigen immer nur für den Einkauf in der Tafel im Landkreis Konstanz, die die Kundenkarte ausgestellt hat. Bei einem Umzug in eine andere Stadt (Region) muss die bisherige Kundenkarte abgegeben werden und eine neue beantragt werden.

Eine Kundenkarte erhalten aber auch Haushalte mit geringem Einkommen

Haushalte deren gesamtes Nettoeinkommen nicht über folgenden Grenzen liegt können ebenfalls in unseren Tafelläden einkaufen.

Die Berechnung erfolgt ohne die Anrechnung von Kindergeld!

Familienmitglieder im Haushalt Nettoeinkommensgrenze
1 1.400,- Euro
2 1.700,- Euro
3 2000,- Euro
4 2.200,- Euro
5 2.400,- Euro
6 2.600,- Euro